APOTHEKENMARKETING · ÖSTERREICH
Marketing für Apotheken.
Machen Sie Ihre Apotheke vor Ort sichtbar. Wir verbinden Website, lokale Auffindbarkeit, Foto, Video und Gestaltung zu einem verständlichen Auftritt – mit Inhalten, die zu Ihren Leistungen und den österreichischen Werbevorgaben passen.
Websites ab 3 600 € inkl. 20 % USt. (3.000 € netto) · Weitere Leistungen nach vereinbartem Umfang.
KI-generiertes Symbolbild: Innenraum einer Apotheke.
Vor Ort gefunden werden
Standort, Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten klar präsentieren.
Beratung verständlich zeigen
Ihre tatsächlichen Leistungen und Versorgungsschwerpunkte nachvollziehbar erklären.
Kommunikation abstimmen
Website, Bildmaterial und Werbung mit Ihren fachlich Verantwortlichen planen.
WAS IST FÜR APOTHEKEN GRUNDSÄTZLICH ERLAUBT?
Sichtbar werden. Sachlich informieren.
WEBSITE & DIGITALE KOMMUNIKATION
Website, Social-Media-Profil und Suchmaschinen
Die Apothekerkammer nennt die eigene Website, Social-Media-Profile und Suchmaschinenwerbung als zulässige Werbemittel. Inhalte müssen dennoch sachlich, wahr und produktrechtlich zulässig sein. Wir zeigen Standort, Öffnungszeiten, Team und freigegebene Leistungen Ihrer Apotheke.
Newsletter sind nur mit Einwilligung der Empfänger vorgesehen.
SCHAUFENSTER & INFORMATIONSMATERIAL
Auch beim Werbeort gelten Grenzen.
Schaufensterwerbung und Informationsblätter innerhalb der Apotheke sind grundsätzlich möglich. Für nicht persönlich adressierte Postwurfsendungen gilt eine besondere Entfernungsregel: Die beworbene Apotheke muss den jeweiligen Haushalten näher liegen als andere Apotheken.
Wir stimmen Inhalt, Werbemittel und geplante Verteilung vor der Gestaltung mit Ihnen ab.
Von der Apotheken-Website bis zum Schaufenster.
Wir wählen die Aufgaben gemeinsam aus. Eine neue Website kann den Anfang bilden; danach lassen sich Inhalte, lokale Sichtbarkeit und weitere Kommunikationsmittel im vereinbarten Umfang ergänzen.
Websites & Leistungsseiten
Klare Navigation, mobile Darstellung und verständliche Inhalte führen zu Standort, Leistung und Kontakt. Bei mehreren Filialen planen wir gemeinsame Grundlagen und eigene Standortinformationen. Mehr zu Webdesign.
Lokale SEO & Google-Profil
Wir recherchieren relevante Suchanfragen, strukturieren Ihre Leistungs- und Standortseiten und stimmen Unternehmensdaten aufeinander ab. Ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil ergänzt Ihren Auftritt. Mehr zu SEO & GEO.
Foto, Video & Social Media
Räume, Team und freigegebene Einblicke vermitteln einen persönlichen Eindruck. Bei Produktmotiven unterscheiden wir Unternehmensdarstellung und konkrete Produktwerbung. Inhalte und Freigaben planen wir mit Ihren fachlich Verantwortlichen.
Marke, Schaufenster & Drucksorten
Wir verbinden Logo, Gestaltung und verständliche Botschaften mit passenden Werbemitteln: etwa Schaufenstergestaltung, Informationsfolder oder Displays im Geschäft. Die jeweiligen Regeln für Branche, Inhalt und Werbeort werden vor der Umsetzung berücksichtigt.
Google Ads & Kampagnenseiten
Für geeignete Angebote planen wir regionale Suchkampagnen mit dazu passenden Zielseiten. Vor dem Start prüfen wir die einschlägigen Plattformvorgaben und gegebenenfalls erforderliche Zertifizierungen. Agenturleistung und Werbebudget sind getrennte Positionen.
Karriere & laufende Betreuung
Teamprofile, Stelleninformationen und klar erreichbare Bewerbungswege unterstützen Ihren Arbeitgeberauftritt. Auf Wunsch pflegen wir Inhalte und Standortangaben laufend und koordinieren neue Maßnahmen mit Ihren zuständigen Ansprechpersonen.
WAS IST FÜR APOTHEKEN VERBOTEN?
Diese Grenzen gehören
in jede Werbeplanung.
Die folgenden Beispiele zeigen wichtige Verbote. Ausnahmen und zusätzliche Produktregeln sind im konkreten Fall zu prüfen. Eine zulässige Website macht nicht automatisch jede darin enthaltene Produktwerbung zulässig.
01
Verbraucherwerbung für rezeptpflichtige Präparate
KI-generierte Zusammenfassung der verlinkten offiziellen Quellen. Die Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung und sind keine Rechtsberatung oder Freigabe einer konkreten Kampagne.
§ 51 AMG verbietet Laienwerbung für rezeptpflichtige Arzneispezialitäten. Das Gesetz erfasst außerdem bestimmte andere Präparate. Ein Hinweis auf Rezeptpflicht oder Beratung ersetzt diese Grenze nicht.
02
Rabatt- und Aktionswerbung für Arzneimittel
Arzneimittel mit Rabatten, Aktions- oder Stattpreisen zu bewerben, ist grundsätzlich verboten. Genehmigte Gemeinschaftswerbeaktionen können eine Ausnahme bilden.
03
Unzulässige Vergleiche und Wirkungsversprechen
Vergleiche gegenüber anderen Apotheken und vorgetäuschte Alleinstellung sind unzulässig. Arzneimittelwerbung darf etwa keine garantierte Wirkung ohne Nebenwirkungen suggerieren (§ 53 AMG).
04
Ausgeschlossene Werbeorte und Werbekanäle
Werbung in Arztordinationen, Krankenanstalten sowie Alten-, Pflege- oder Behindertenheimen ist untersagt. Radio- und TV-Spots sind für einzelne Apotheken grundsätzlich nicht als Werbemittel vorgesehen; genehmigte Ausnahmen sind gesondert zu prüfen. Auch aufdringliche oder marktschreierische Werbung ist verboten.
Quellen, geprüft am 19.10.2026: Apothekerkammer: Apothekenwerbung, Berufsordnung (§§ 12–20) sowie § 51, § 52 und § 53 AMG. Diese Auswahl ist kein vollständiger Verbotskatalog. Die rechtliche Einzelfallprüfung erfolgt durch Ihre zuständige Beratung; wir übernehmen die vereinbarte kommunikative und technische Umsetzung.
DIGITALE SERVICES MIT KLAREM UMFANG
Vorhandene Systeme sinnvoll einbinden.
INFORMATION & KONTAKT
Den nächsten Schritt einfach machen
Besucher finden Standort, Beratungsangebot und den passenden Kontakt. Informationen zu Bereitschafts- oder Notdiensten können auf offizielle Quellen verweisen. Termin-, Reservierungs- oder Vorbestellmöglichkeiten prüfen wir anhand des konkreten Anbieters und eines dafür geeigneten Datenprozesses.
Sensible Angaben wie Rezepte oder Gesundheitsdaten benötigen einen gesondert abgestimmten Übermittlungsweg.
KATALOG, SHOP & SCHNITTSTELLEN
Technik und Voraussetzungen vorab klären
Wir prüfen, ob Ihr Warenwirtschafts-, Katalog- oder Shopsystem eine unterstützte Einbindung oder Schnittstelle bietet. Ein Arzneimittelshop hat zusätzliche Anforderungen: Nach BASG sind insbesondere zulässiges Sortiment, Registrierung und das verlinkte Sicherheitslogo zu beachten.
Ein individueller Shop oder eine Schnittstelle wird gesondert kalkuliert. BASG: Arzneimittel im Internet.
INHALTE UND SICHTBARKEIT ZUSAMMEN PLANEN
Jede Seite hat eine konkrete Aufgabe.
LOKALE SUCHE & STANDORTE
Für die tatsächliche Leistung gefunden werden
Eine allgemeine Startseite beantwortet nicht jede Frage. Wir entwickeln Inhalte zu Ihren angebotenen Leistungen und vorhandenen Standorten, etwa zur Beratung, Anpassung oder Versorgung. Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Zuständigkeiten werden dort erklärt, wo Besucher sie benötigen.
Für mehrere Filialen: eigenständige Informationen statt identischer Ortsseiten.
REDAKTION & ERGEBNISSE
Inhalte pflegen und Wirkung einordnen
Wir vereinbaren, wer neue Angebote, Personaländerungen und Öffnungszeiten meldet und wer fachliche Inhalte freigibt. Bei der Auswertung unterscheiden wir Sichtbarkeit, Kontaktklicks und tatsächlich übermittelte Anfragen. Gesundheitsdaten oder Rezeptinhalte gehören nicht in Werbe- und Analyseereignisse.
Ein Klick auf „Anrufen“ zeigt Interesse; ob ein Gespräch oder Besuch folgt, wird gesondert beurteilt.
Kunden über die Zusammenarbeit mit DAS FORMAT.
„Man merkt wirklich, dass hier nicht einfach nur etwas verkauft wird, sondern dass man sich Zeit für den Kunden nimmt und versucht, die beste Lösung zu finden.“
Niki · Auszug aus einer Google-Bewertung
„Wir schätzen besonders die kompetente Beratung, die kreativen Ideen und die zuverlässige Zusammenarbeit.“
Josef · Auszug aus einer Google-Bewertung
Diese Kundenstimmen stammen aus anderen Branchen. Google-Bewertungen ansehen. Hinweise zu Auswahl und Prüfung der Bewertungen.
Was kostet die Website für Ihr Unternehmen?
Neue Websites starten bei 3 600 € inkl. 20 % USt. (3.000 € netto). Der tatsächliche Preis richtet sich nach Seitenumfang, Inhalten, Standorten und Funktionen. Für umfangreichere Auftritte erstellen wir nach der gemeinsamen Planung ein individuelles Angebot.
Das Angebot legt Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung und enthaltene Inhalte fest. Foto und Video, zusätzliche Sprachen, Kataloge, Shops, Schnittstellen und laufende Betreuung werden nach Bedarf kalkuliert. Werbebudget kommt gesondert hinzu.
Passende Betreuung besprechenFragen zu Apothekenmarketing und Werberegeln.
Für welche Apotheken ist Ihr Angebot gedacht?
Für öffentliche Apotheken, die einen neuen Internetauftritt, einen Relaunch oder Unterstützung bei Inhalten und lokaler Sichtbarkeit benötigen. Wir richten die Maßnahmen nach Ihren tatsächlichen Leistungen, Ihrem Standort und Ihren organisatorischen Abläufen aus.
Arbeiten Sie mit Apotheken in ganz Österreich?
Ja. Konzeption, Abstimmung und laufende Betreuung können wir österreichweit organisieren. Vor-Ort-Termine sowie Foto- und Videoproduktion werden gesondert vereinbart. Ihre Website und Kampagnen richten sich auf die Region und Standorte aus, die für Ihr Unternehmen relevant sind.
Was kostet eine neue Website?
Neue Websites starten bei 3 600 € inkl. 20 % USt. (3.000 € netto). Mehrere Standorte, umfangreiche Inhalte, Sprachversionen oder besondere Funktionen werden anhand des Aufwands kalkuliert. Individuelle Shops, Produktkataloge und Schnittstellen sind gesonderte Leistungen. Sie erhalten vorab ein Angebot mit festgelegtem Umfang.
Dürfen Apotheken in Österreich online werben?
Ja, grundsätzlich. Die Apothekerkammer nennt unter anderem Websites, Social-Media-Profile und Suchmaschinenwerbung. Zusätzlich müssen Werbeinhalt und Produktdarstellung die Berufsordnung und die gesetzlichen Produktvorgaben erfüllen.
Können Sie Google Ads für eine Apotheke betreuen?
Wir prüfen zuerst Geschäftsmodell, Angebot und Zielland. Für Online-Apotheken in Österreich verlangt Google nach seinen Ländervorgaben eine BASG-Registrierung und eine Google-Zertifizierung; Begriffe zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln sind dort in Anzeigen und Zielseiten nicht erlaubt. Diese Vorgaben gelten zusätzlich zum österreichischen Recht. Google: Gesundheitswerbung und Länderregeln.
Dürfen rezeptfreie Arzneimittel beliebig beworben werden?
Nein. Soweit Laienwerbung zulässig ist, verlangt § 52 AMG unter anderem eine erkennbare Darstellung als Arzneimittel und die vorgesehenen Pflichtangaben und Hinweise. Für bestimmte Präparate gelten zusätzliche Verbote. Das berufsrechtliche Verbot der Arzneimittel-Preiswerbung ist ebenfalls zu beachten. § 52 AMG.
Können Sie bestehende Shops oder Warenwirtschaftssysteme anbinden?
Wir prüfen die vom Anbieter unterstützten Einbindungen und Schnittstellen, vorhandene Daten und den erforderlichen Umfang. Verfügbarkeit, Produktdaten und Bestellprozesse benötigen klare Zuständigkeiten. Bei Arzneimittelshops kommen branchenspezifische Anforderungen hinzu. Die Umsetzung wird gesondert angeboten, wenn technische und organisatorische Voraussetzungen geklärt sind.
Übernehmen Sie auch Inhalte, Fotos und laufende Aktualisierungen?
Ja, im vereinbarten Umfang. Möglich sind neue Texte, Team- und Raumaufnahmen, kurze Videos, freigegebene Social-Media-Inhalte, Drucksorten und die Pflege von Standortinformationen. Medizinische und pharmazeutische Aussagen sowie Produktangaben werden von Ihren zuständigen Fachpersonen geprüft und freigegeben.
Sprechen wir über Ihren Auftritt.
Das Kennenlerngespräch ist kostenlos. Beschreiben Sie kurz Ihr Unternehmen und die gewünschte Unterstützung. Dieses Formular ist für Marketinganfragen bestimmt.
Planen wir den nächsten Schritt für Ihr Unternehmen.
Website, Inhalte und Gestaltung sollen zu Ihrer Apotheke passen. Gemeinsam klären wir, welche Aufgaben wir für Ihren Auftritt und Ihre Kommunikation übernehmen.